Mit dem Ziel, das Vertrauen in die Unternehmen, in die Rechnungslegung und in die Wirtschaftsprüfung zu stärken, ist am 1. Januar 2009 das neue Revisionsrecht in Kraft getreten. Damit verbunden sind gesetzliche Bestimmungen über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisoren durch die neue Revisionsaufsichtsbehörde (RAB).
Nach dem nun geltenden Gesetz entscheidet nicht mehr die Rechtsform, ob eine juristische Person über eine Revisionsstelle verfügen muss, sondern die Grösse und Bedeutung eines Unternehmens.
Administra betreut Prüfungsmandate für die Eingeschränkte Revision und ist bei der Revisionsaufsichtsbehörde zugelassen. Mehrere Mitarbeitende verfügen über die gesetzlich notwendige Zulassung als Revisor oder Revisionsexperte.
Eine jährliche Revision führt zu mehr Sicherheit bezüglich Qualität der Jahresrechnungen und zu einer höheren Glaubwürdigkeit gegenüber Aktionären, Kreditgebern und Steuerbehörden. Ausserdem werden die Ergebnisse kritisch hinterfragt und Verbesserungspotenziale und Steueroptimierungen früher erkannt.
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