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Neuregelungen zur Revision auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt
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Verrechnung von Geschäftsverlusten von selbständig Erwerbenden bei der AHV

15. November 2007
Neuregelungen zur Revision auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt

Für die Jahresrechnung 2008 werden die Regelungen des neuen Revisionsrechts zum Tragen kommen. Die Revisionspflicht ist neu unabhängig von der Rechtsform, wobei Einzelfirmen, Kollektivgesellschaften und Kommanditgesellschaften weiterhin nicht revisionspflichtig sind. Dies bedeutet konkret, dass sich alle Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, aber auch Stiftungen und Vereine, welche der Revisionspflicht unterstehen, mit Fragen der Revision befassen müssen, um sich rechtzeitig auf die neuen Entwicklungen vorbereiten zu können.

Das neue Recht unterscheidet verschiedene Formen der Revision:


Ordentliche Revision

Wenn Sie in den letzten zwei Jahren zwei der folgenden Kriterien erfüllt haben: Umsatzerlös von CHF 20 Mio., Bilanzsumme von CHF 10 Mio., 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt, muss Ihre Jahresrechnung im Rahmen einer ordentlichen Revision geprüft werden.
Als Revisionsstelle für eine ordentliche Revision kann nur ein zugelassener Revisionsexperte, aber auch ein zugelassenes Revisionsunternehmen gewählt werden. Die Mitwirkung bei der Buchführung ist ausdrücklich untersagt.

Eingeschränkte Revision
Unternehmen, welche diesen Schwellenwert nicht erreichen, müssen sich einer sogenannten eingeschränkten Prüfung unterziehen lassen.
Bei einer eingeschränkten Revision darf die Prüfungsfirma auch bei der Buchhaltung mitwirken, die Selbstprüfung ist jedoch ausgeschlossen.

Opting out
Werden weniger als zehn Personen im Jahresdurchschnitt beschäftigt, ist mit Zustimmung aller Anteilsinhaber der Verzicht auf eine Revision möglich.

Freiwillige ordentliche Revision
Unternehmen können sich aber auch freiwillig einer ordentlichen Revision unterziehen. Dies kann durchaus sinnvoll sein, z.B. wenn Kreditgeber als Voraussetzung einer Kreditgewährung eine ordentliche Revision verlangen.

Mehrwert?
Es ist offensichtlich, dass eine ordentliche Revision dem Prüfer mehr Zeit, mehr Arbeit und mehr Ressourcen abfordert als bei der eingeschränkten Revision und sich dadurch die Kosten erhöhen. Zur Zeit fehlen Erfahrungswerte über Kosten einer eingeschränkten Revision. Diese werden auf jeden Fall geringer ausfallen als bei einer ordentlichen Revision. Wie weit sie von den Kosten für eine Prüfung unter dem heute geltenden Regime abweichen werden, kann noch nicht zuverlässig abgeschätzt werden. Von Bedeutung werden die konkreten Umstände sein, mit welchen der Prüfer konfrontiert ist. Mit Sicherheit wird aber auch die eingeschränkte Revision nicht einfach eine "Billigrevision" darstellen - dafür steht zu viel auf dem Spiel: für das Unternehmen, dessen Organe und Anteilseigner, aber auch für den Prüfer, der seine Verantwortung wahrnehmen und seine Glaubwürdigkeit wahren muss.


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