Immobilien und Bautreuhand
Sorgfalt, Fachwissen und Kompetenz = Ihr Gewinn!
Im Bereich Kauf, Verkauf, Erstvermietung und Bewirtschaftung von Immobilien ergeben sich vielfältige und wichtige Fragen, die nur mit Erfahrung, Fachwissen und Professionalität erfolgreich bewältigt werden können. Unsere Immobilienspezialisten beraten Sie persönlich mit Kompetenz sowie Sorgfalt und unterstützen Sie in der Entscheidungsfindung.
Bei der Bewertung von Immobilien profitieren Sie von unseren Kenntnissen der regionalen Verhältnisse. Im Bereich Bautreuhand (Beratung, Begleitung, Vermarktung von Bauvorhaben) erreichen Sie Ihr Ziel dank unserer Erfahrung, Kreativität und unserem Engagement wirtschaftlicher und erfolgreicher.
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Neuregelungen zur Revision auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt Für die Jahresrechnung 2008 werden die Regelungen des neuen Revisionsrechts zum Tragen kommen. Die Revisionspflicht ist neu unabhängig von der Rechtsform, wobei Einzelfirmen, Kollektivgesellschaften und Kommanditgesellschaften weiterhin nicht revisionspflichtig sind. Dies bedeutet konkret, dass sich alle Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, aber auch Stiftungen und Vereine, welche der Revisionspflicht unterstehen, mit Fragen der Revision befassen müssen, um sich rechtzeitig auf die neuen Entwicklungen vorbereiten zu können.

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Höchstversicherter Verdienst erhöht Der höchstversicherte Verdienst in der obligatorischen Unfallversicherung wird per 1. Januar 2008 von 106'800 Franken auf 126'000 Franken angehoben. Der Höchstbetrag gilt auch bei der Arbeitslosen- und Invalidenversicherung.

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Gerechtere Ehepaarbesteuerung ab 2008 Am 1.1.2008 treten bei der direkten Bundessteuer die Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung in Kraft.

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