Treuhand & Steuern
Beratung und Unterstützung in allen Treuhand-Fragen
Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit besteht darin, mit einem bestimmten Aufwand ein Maximum an Erfolg zu erzielen. Wir analysieren die betriebswirtschaftlichen Fakten und informieren Sie über die tatsächlichen Ergebnisse Ihres Unternehmens. Unsere persönliche Beratung und die bereinigten Zahlengrundlagen helfen Ihnen, die Wirtschaftlichkeit - und damit Ihren Erfolg - zu optimieren.
Sei es die mit vielen Unsicherheiten verbundene Mehrwertsteuer-Praxis, sei es das mit latenten Risiken verbundene Lohnwesen oder die immer komplexeren Sozialversicherungen: profitieren Sie von aktuellsten Wissen und der Erfahrung unserer SpezialistInnen in allen Bereichen treuhänderischer Arbeiten – und nutzen Sie IHRE Zeit für wichtigere Dinge!
Steuerberatung - unerlässlich für erfolgreiche Unternehmen und Privatpersonen
Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen! Diese viel zitierte Aussage hat auch heute noch unzweifelhaft ihre Richtigkeit. Steuern lassen sich «steuern». Planen Sie die Steuerbelastung der kommenden Jahre rechtzeitig mit uns!
Beachten Sie auch unseren Info-Service im Download-Bereich!
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Neuregelungen zur Revision auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt Für die Jahresrechnung 2008 werden die Regelungen des neuen Revisionsrechts zum Tragen kommen. Die Revisionspflicht ist neu unabhängig von der Rechtsform, wobei Einzelfirmen, Kollektivgesellschaften und Kommanditgesellschaften weiterhin nicht revisionspflichtig sind. Dies bedeutet konkret, dass sich alle Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, aber auch Stiftungen und Vereine, welche der Revisionspflicht unterstehen, mit Fragen der Revision befassen müssen, um sich rechtzeitig auf die neuen Entwicklungen vorbereiten zu können.

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Höchstversicherter Verdienst erhöht Der höchstversicherte Verdienst in der obligatorischen Unfallversicherung wird per 1. Januar 2008 von 106'800 Franken auf 126'000 Franken angehoben. Der Höchstbetrag gilt auch bei der Arbeitslosen- und Invalidenversicherung.

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Gerechtere Ehepaarbesteuerung ab 2008 Am 1.1.2008 treten bei der direkten Bundessteuer die Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung in Kraft.

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